Leistungsbild

Die neun Leistungsphasen nach HOAI

In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sind neun Leistungsphasen für Grundlagenermittlung, Planung, Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung von Gebäuden und Innenräumen beschrieben (§ 34 HOAI, Anlage 10). Alle Phasen ergeben zusammen 100 Prozent der Architektenleistung.

GRUNDLAGENERMITTLUNG:
Im Rahmen der „Grundlagenermittlung“ werden die Aufgabenstellung geklärt. Zudem wird der Leistungsumfang besprochen und ein Raumprogramm festgelegt.
2 %

VORPLANUNG:
Während der „Vorplanung“ werden die Beratungsergebnisse zusammengefasst. Es wird ein Planungskonzept erarbeitet, alternative Lösungsmöglichkeiten untersucht und erste Skizzen erstellt.
7 %

ENTWURFSPLANUNG:
In der Leistungsphase „Entwurfsplanung“ wird ein Entwurf ausgearbeitet. Änderungen sind in diesem Stadium noch möglich. Es kann jetzt für den Bauherrn die Kostenberechnung nach DIN 276 anfertigt werden.
15 %

GENEHMIGUNGSPLANUNG:
Im Zuge der „Genehmigungsplanung“ werden alle für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen ausgearbeitet und bei den Behörden eingereicht.
3 %

AUSFÜHRUNGSPLANUNG:
Für die Bauausführung wird die „Ausführungsplanung“ in Form von Ausführungs- Detail- und Konstruktionszeichnungen erarbeitet.
25 %

VORBEREITUNG DER VERGABE:
Innerhalb der „Vorbereitung der Vergabe“ werden genaue Leistungsverzeichnisse aufgestellt und es werden die Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten koordiniert.
10 %

MITWIRKUNG BEI DER VERGABE:
Im Rahmen der „Mitwirkung bei der Vergabe“ werden Angebote von Firmen und Handwerkern eingeholt. Diese werden im Hinblick auf die Kosten, die Qualität und Vollständigkeit der angebotenen Leistungen geprüft und verglichen. Der Bauherr wird bei der Entscheidung und Auftragsvergabe beraten.
4 %

OBJEKTÜBERWACHUNG/BAUÜBERWACHUNG:
In der „Objektüberwachung/Bauüberwachung“ werden die bauausführenden Firmen und Handwerker auf der Baustelle koordiniert und kontrolliert und achtet darauf, dass die Arbeiten vollständig und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.
32 %

OBJEKTBETREUUNG UND DOKUMENTATION:
In der Phase der „Objektbetreuung und Dokumentation“ wird die Baukostenabrechnung erstellt. Das Ergebnis wird dokumentiert und bei etwaigen Mängeln wird die Beseitigung koordiniert.
2 %

In Summe ergeben alle neun Leistungsphasen 100 Prozent.